Die Gründung

Erste Überlegungen

Bevor Sie eine Partei gründen, sollten Sie sich überlegen, wieso Sie das eigentlich tun wollen. Wenn es aus reinem Interesse ist, einmal zu sehen, wie die Abläufe in diesem Prozess sind oder eigene Erfahrungen sammeln wollen, mit welchen Schwierigkeiten kleine Parteien zu kämpfen haben, dann spricht nichts dagegen.

Sollten Sie jedoch wirklich Einfluß nehmen wollen auf die Politik - egal, ob auf kommunaler, landes- oder bundespolitischer Ebene, so bedenken Sie, dass allein die Führung einer Partei oder Wählervereinigung die Zeit eines umfangreichen Hobbies in Anspruch nimmt. Und dann wollen Sie ja sicher auch noch zu Wahlen antreten. Hier könnte es sinnvoll sein, sich einer bereits bestehenden kleinen Partei anzuschließen. Auch dann erhalten Sie tiefe Einblicke in das politische System der Bundesrepublik, haben aber das Gründungsprocedere bereits hinter und zumindest etwas Aufgabenteilung vor sich.

Wenn Sie jedoch die Gründung anstreben, um an die staatlichen Finanzierungsgelder zu kommen, so sollten Sie von einer Gründung Abstand nehmen, es sei denn, Sie haben eine wirklich umwerfende Idee, wie man in kürzester Zeit viele Mitglieder gewinnt (und wenn Sie eine solche Idee haben, dann würden Sie wahrscheinlich mehr Geld als Parteiberater verdienen denn als Parteigründer). Denn an staatliche Gelder kommen Sie erst, wenn Sie bei einer Landtagswahl über 1% der Stimmen erhalten haben (oder 0,5% bei einer bundesweiten Wahl, was aber noch schwieriger ist). Natürlich ist das möglich - aber nur mit viel Zeit, Energie, Vorschuss und Begeisterung. Eine "schnelle Mark" ist auf diesem Wege ganz sicher nicht zu machen.

10 Schritte

Zehn Schritte zur Gründung

1. Schritt:
Bevor Sie eine neue Partei gründen, schauen Sie sich doch erstmal die Seiten der Verbraucherschutzpartei an. Vielleicht existiert die Vereinigung, die Sie gründen wollen, ja schon? Testen Sie es aus unter www.verbraucherschutzpartei.de

2. Schritt:
Falls die Verbraucherschutzpartei doch nicht das Richtige sein sollte, so können Sie beim Bundeswahlleiter Informationsmaterial sämtlicher in Deutschland gemeldeter Parteien (derzeit über 100) anfordern. Die Unterlagen werden Ihnen kostenfrei zugesandt, und sie beinhalten die Satzungen und Programme der in Deutschland beheimateten Parteien sowie zu jeder Partei eine Übersicht über die Bundes- und Landesvorstände. Auch hier gilt wieder: Vielleicht gibt es ja schon die Partei, die Sie suchen. Das Internetangebot des Bundeswahlleiters finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de

3. Schritt:
Falls das Gesuchte nicht dabei ist, können Sie nun die eigentliche Parteigründung in Angriff nehmen. Dazu müssen nun die erforderlichen Schreibarbeiten erledigt werden. Sollten Sie noch keinen Computer besitzen, so wäre es jetzt angeraten, über eine solche Anschaffung einmal nachzudenken. Außerdem sollten Sie sich beim Bundeswahlleiter das Parteiengesetz bestellen, welches Ihnen kostenfrei zugesandt wird.

4. Schritt:
Als erstes sollten Sie sich jetzt um die Satzung kümmern. Das sind sozusagen die Spielregeln, nach denen die Partei funktionieren soll. Allerdings gibt es da gewisse Bedingungen, die die Satzung erfüllen muss. Diese sind im Parteiengesetz beschrieben. Wenn Sie sich die Parteiunterlagen haben kommen lassen, können Sie sich die Satzungen der anderen Parteien ansehen, wie diese aufgebaut sind, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie eine Satzung geschrieben sein muss. Sie können sich aber auch die Satzung der Verbraucherschutzpartei ansehen. Die Satzungsarbeit ist meist ziemlich eintönig, doch sie sollte ernst genommen werden. Der Bundeswahlleiter prüft die Satzung nämlich im Hinblick auf ihre Gesetzeskonformität. Wenn die nicht gegeben ist, bekommen Sie sie zurückgeschickt und müssen sozusagen nacharbeiten.

Im Übrigen haben Sie auch sonst nie wieder so viele Freiheiten bei der Satzungsgestaltung wie vor der Gründung: Wenn die Satzung erstmal beschlossen ist, kann sie nur noch auf einem Bundesparteitag mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.

Im ersten Paragraphen einer Satzung steht normalerweise der Name der Partei. Wenn Sie sich bereits absolut sicher sind, wie die Partei heißen soll, dann können Sie den Namen ruhig schon in den Satzungsentwurf hineinschreiben.

5. Schritt:
Gut. Ihre Satzung ist nun fertig. Jetzt sollten Sie sich Gedanken um das Programm machen. Was wollen Sie mit ihrer Partei eigentlich erreichen? Schreiben Sie am besten alles auf, was Sie besser/anders machen möchten und wie Sie es machen wollen. Das Minimum ist eine DIN-A-4 Seite, darunter wird es etwas lächerlich. Das Maximum liegt an Ihnen. Auch die Form ist zwanglos. Stichpunkte oder Prosa, es gibt keine Regel. Nur Lyrik sollte es vielleicht nicht unbedingt sein.

6. Schritt:
Nun geht es nicht mehr ohne fremde Hilfe. Rechtlich gesehen ist eine Partei nichts anderes als ein Verein mit Sonderregeln. Daher gründen Sie in Wirklichkeit auch einen Verein, wenn Sie eine Partei gründen. Damit stellt sich zuerst die Frage, ob der Verein als solcher eingetragen werden soll oder nicht. Die CSU beispielsweise ist ein eingetragener Verein (e.V.), die SPD legt darauf nicht so viel Wert. Es ist allerdings erheblich aufwändiger und teurer, einen e.V. zu gründen, und in Bezug auf eine Partei bietet der e.V. keine besonderen Vorteile. Wir raten daher zur Gründung eines nicht eingetragenen Vereines. Dazu benötigen Sie 7 Personen, die sich an der Gründung beteiligen. Eine sind Sie selbst. Die anderen sind vielleicht Freunde, Bekannte oder Verwandte, die Ihnen zuliebe mitmachen. Laden Sie diese sechs Personen zu sich ein. Vorher sollten Sie natürlich ausloten, wie Ihre Auserwählten Ihrer Absicht gegenüberstehen.

7. Schritt:
Am Tage der Zusammenkunft muss ein Gründungsprotokoll erstellt werden. Aus diesem geht auch der genaue Ablauf der Versammlung hervor. Ein Muster für ein solches Protokoll können Sie sich hier ansehen.

8. Schritt:
Sind Satzung und Programm von der Versammlung beschlossen worden, so muss der Bundesvorstand in gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Sie selbst werden natürlich als Bundesvorsitzende/r kandidieren wollen, aber Sie benötigen auch eine/n Stellvertreter/in und eine/n Schatzmeister/in. Klären Sie am besten im Vorfeld der Versammlung ab, wer das machen würde.

9. Schritt:
Nach den Wahlen sprechen Sie den Anwesenden Ihren Dank aus und lassen sie alle das Gründungsprotokoll unterschreiben.

10. Schritt:
Dann schicken Sie das Protokoll mitsamt der Bundesvorstandsmitgliederübersicht, der Satzung und dem Programm an den Bundeswahlleiter. Wenn die Satzung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, so werden Sie ungefähr fünf Monate später vom Bundeswahlleiter die Bestätigung erhalten, dass Ihre Vereinigung in das Anschriftenverzeichnis aufgenommen wurde. Glückwunsch. Ihre Vereinigung ist gegründet. Die eigentlichen Schwierigkeiten fangen zwar jetzt erst an, aber als Belohnung können Sie sich nun noch mal den kompletten Satz Parteiunterlagen vom Bundeswahlleiter kommen lassen, denn nun wird eines der berühmten gelben Heftchen von Ihrer "Partei" handeln.

Und wie geht es nun weiter? -> Unter "Der Antritt"